Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die bei Inanspruchnahme der Dienstleistung der Domänengruppe Kroatien-Holiday Anwendungen finden. Die Domänengruppe Kroatien-Holiday besteht aus folgenden Domänen: Kroatien-Holiday.de, Kroatien-Holiday.info, Kroatien-Holiday.eu, Kroatien-Holiday.ch und Kroatien-Holiday.at. Nachfolgend wird die vorab definierte Domänengruppe Kroatien-Holiday genannt.

§1 Unser Angebot

Durch Buchung bei Kroatien-Holiday (nachfolgend auch Reisevermittler genannt) entsteht ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Unterkunftseigentümer (nachfolgend auch Vermieter genannt) und dem Reisenden (nachfolgend auch Kunde genannt). Kroatien-Holiday übernimmt dabei die Rolle des Reisevermittlers, indem sie Anfragen jeglicher Art des Kunden im Namen des Unterkunftseigentümers bearbeitet.

Die vertragliche Pflicht Kroatien Holidays ergibt sich aus der ordnungsgemäßen Vermittlung von Urlaubsunterkünften. Der Unterkunftseigentümer verantwortet die Erbringung der gebuchten Urlaubsleistung. Durch Zahlung der vertraglichen Anzahlung hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe der Kontaktdaten des Vermieters.

§2 Unsere Aufgaben & Vertragsabschluss

Der Reisevermittler übernimmt diejenigen Pflichten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung der Unterkunft stehen. Es ist Aufgabe des Reisevermittlers die ihm verfügbaren urlaubsrelevanten Informationen zu den Unterkünften ins Internet zu stellen und dem Urlauber bei seiner Entscheidung beratend zur Seite zu stehen. Dabei ist der Reisevermittler auf die Aussagen des Vermieters angewiesen und kann für deren Richtigkeit nicht haftbar gemacht werden. Der Reisevermittler agiert demnach nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Reisevermittler. Dies bedeutet, dass der Vermieter die Erbringung der Urlaubsleistung verantwortet

a. Der Kunde ist an seine Buchung gebunden und kann diese vor Annahme oder Ablehnung durch den Reisevermittler nicht widerrufen. Bei einer Buchung per E-Mail haftet der Inhaber der E-Mail-Adresse für einen eventuellen Missbrauch der Kommunikationseinrichtung durch Dritte, insbesondere Minderjährige. Kunde wird ausschließlich derjenige, dessen Namen und Kommunikationsdaten im Buchungsformular angegeben sind. Eine Buchung in fremdem Namen wird grundsätzlich nicht akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler unaufgefordert über eine Änderung seiner Kommunikationsdaten bis zum Reiseende zu informieren..

§3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und dem Reisevermittler auf evtl. Unrichtigkeiten oder Abweichungen binnen einer Frist von 3 Tagen hinzuweisen. Reklamationen, die nach Ablauf der vorgenannten Frist beim Reisevermittler eintreffen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag besteht bei verspätet angezeigten Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen der Buchungsbestätigung nicht. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Einzustehen.

Eine per E-Mail übermittelte Buchungsbestätigung gilt als zugegangen, sobald diese in der Mailbox des Empfängers eingegangen ist. Für die Wirkungsweise eines eventuellen Spam-Filters des Mailboxbetreibers ist der Kunde verantwortlich.

Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet: Gültige Reisedokumente, erforderliches Visum oder ähnliches zu besitzen oder die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu verschaffen. Die Zoll- und Devisenvorschriften des Staates, in dem der Urlaubsort liegt, einzuhalten. Spätestens bis 21.00 Uhr am in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Anreisetag die gebuchte Unterkunft abzunehmen. Mögliche Verspätungen sind dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen. Sollte der Kunde nicht zum vereinbarten Termin anreisen oder eine verspätete Anreise nicht rechtzeitig melden, verliert der Kunde seinen Anspruch auf die vereinbarte Unterbringung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt. nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl an Personen die Unterkunft zu beziehen. Bei einer kundenseitigen Überbelegung ist der Kunde verpflichtet einen entsprechenden Aufschlag zu bezahlen. Sollte der Kunde dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, kann der Reisevermittler vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Haustiere nur nach vorheriger Erlaubnis mitzunehmen. Haustiere, die nicht in der Buchungsbestätigung angegeben wurden oder die nicht der vorab kommunizierten Art und Größe des Haustieres entsprechen, dürfen die Unterkunft nicht betreten. Die für die angemieteten Unterkünfte geltende Hausordnung zu beachten und mit dem Vermieter in guter Absicht zusammenzuarbeiten.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten trägt der Kunde die Verantwortung eventueller Folgen und ist verpflichtet, für sämtliche daraus entstandene Schäden aufzukommen. Mit der geleisteten Anzahlung verpflichtet sich der Kunde für den Fall, dass er einen irgendwie gearteten Schaden verursacht, dazu, dem Vermieter an Ort und Stelle die Kosten für die Beseitigung des verursachten Schadens zu erstatten.

§4 Zahlungsbedingungen

Für die Vermittlungsleistung wird eine Gebühr erhoben, die bei Vertragsabschluss fällig wird. Diese ist in der Anzahlung der Buchungsbestätigung enthalten und bedarf keiner gesonderten Abrechnung. Weitere, in der Buchungsbestätigung enthaltene Rechnungsposten, wie der eigentliche Buchungspreis werden zu den vereinbarten Terminen fällig. Ohne vollständige Begleichung der Anzahlung besteht kein Anspruch auf Bezug der Unterkunft bzw. auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, wie der Aushändigung der Reiseunterlagen. Der Kunde verpflichtet sich am Anreisetag die noch ausstehende Restzahlung direkt beim Vermieter zu leisten. Ein Reisesicherungsschein ist hierfür nicht notwendig, da der Kunde direkt mit dem Vermieter die Transaktion sicher und in Bahrabwickeln kann. Zahlungen, die ggf. im Auftrag des Vermieters angenommen werden, werden diesem unverzüglich gutgeschrieben. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang haftet der Kunde für alle daraus entstandenen Schäden. Der Reisevermittler ist in diesem Falle spätestens eine Woche vor Reiseantritt berechtigt die angemeldete Reise kostenpflichtig zu stornieren. Die Stornogebühren bemessen sich entsprechend den Regelungen dieser AGBs.

§5 Haftung des Reisevermittlers

Der Reisevermittler hat die aus dem Vermittlungsvertrag entstehenden Verpflichtungen wie ein ordentlicher Kaufmann zu erfüllen. Erfüllt der Reisevermittler seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reisevermittler kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch in der Form geleistet werden, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Kunde kann die ihm angebotene Ersatzleistung nur ablehnen, wenn ihm die Annahme aus wichtigem Grund nicht zumutbar ist. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern ihm nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung aus der Vermittlungstätigkeit ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

§6 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist bei eventuellen Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers stehen, verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Falle einer Leistungsstörung ist der Reisevermittler bzw. der angegebene Kontakt umgehend zu informieren. Der Reisevermittler behält sich das Recht vor eine adäquate Unterkunft in der jeweiligen Destination zu vermitteln. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung aus dem Reisevermittlungsvertrag nach Kenntnisnahme unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Kunde der unverzüglichen Informationspflicht nicht nachkommen, erlöschen jegliche Ansprüche und Forderungen gegen den Reisevermittler.

§7 Schlüsselübergabe, An- und Abreisezeiten, Wegbeschreibungen

Die unterkunftsspezifischen Informationen darüber, von wem der Kunde die Schlüssel erhält, wie die Ab- und Anreisezeiten gestaltet sind, wie er zu den Unterkünften kommt, und weitere reiserelevante Details, erfährt der Kunde entweder über die Internetseiten (soweit veröffentlicht), telefonisch, per E-Mail auf Anfrage oder spätestens bei Buchung.

§8 Umbuchung und Stornokosten

Umbuchungen oder Änderungen des Buchungsinhalts müssen schriftlich unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer mitgeteilt werden. Umbuchungen werden seitens des Reisevermittlers individuell im Namen des Kunden beim Vermieter angefragt. Ist der Vermieter, bei dem die bisherige Unterkunft gebucht wurde, nicht gewillt vom Vertrag zurückzutreten oder verlangt der Vermieter dafür Gebühren so sind diese vom Kunden im vollen Maße zu tragen. Die Gebühren richten sich nach der Tabelle der Stornogebühren. Der Reisevermittler behält sich das Recht vor pro Umbuchung ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von mindestens 20 Euro zu fordern. Sollte der Kunde den Aufenthalt ohne Zustimmung von Vermieter oder Reisevermittler abbrechen, ist die vereinbarte Restzahlung in voller Höhe zu leisten. Wird die Restzahlung nicht oder nur teilweise bezahlt, wird der Reisevermittler im Auftrag des Vermieter die Restforderung mit gesonderter Rechnungstellung und einer dem Aufwand entsprechenden Bearbeitungsgebühr geltend machen.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise wirksam zurück oder tritt er die Reise nicht an, so erhebt der Reisevermittler für die von ihm erbrachten Vermittlungsleistungen eine Rücktrittsgebühr, die sich summiert mit den Forderungen des Vermieters nach folgende Tabelle bestimmt:

bis 30 Tage vor Reiseantritt
Betrag in Höhe der Anzahlung
laut Leistungsvertrag

29 bis 14 Tage vor Reiseantritt
50 % des Gesamtpreises

13 bis 2 Tage vor Reiseantritt
80 % des Gesamtpreises

unter 2 Tage vor Reiseantritt und bei Reiseabbruch
95 % des Gesamtpreises

Widerruft der Kunde entgegen §2 a. seine Buchung, schuldet er dem Reisevermittler pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Reisepreises. Dem Kunden steht in jedem Fall der Nachweis frei, dass dem Vermieter/Betreiber bzw. dem Reisevermittler kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die vorstehende Regelung zu 2. gilt sinngemäß auch dann, wenn der Reisevermittler die Reise mangels fristgerechter Bezahlung fälliger Beträge storniert. Der Reisevermittler ist berechtigt, die Stornogebühren in eigenem Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zahlung des Kunden kann insoweit mit befreiender Wirkung nur an den Reisevermittler erfolgen.

Der Reisevermittler empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer Stornierung die Kosten für den Kunden übernimmt.

§9 Ansprüche und Verjährung

Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen den Reisevermittler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ungeachtet der vorstehenden Vorschriften verjähren Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß beginnen sollte oder begonnen hat.

§9 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers maßgeblich.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.